17.09.25

Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter: Dein Herzensprojekt für berufliche Freiheit

Inhaltsverzeichnis
Hast du die Ausbildung abgeschlossen, das Zertifikat in der Hand und stehst jetzt am Scheideweg? Viele Betreuungskräfte kennen dieses Gefühl nur zu gut. Sie lieben ihre Arbeit mit den Menschen und das Gefühl, einen echten Unterschied im Alltag zu machen, aber die Herausforderungen im Angestelltenverhältnis können überwältigend sein. Schichtdienste, Zeitdruck, fehlende Anerkennung und mangelnde Unterstützung rauben dir oft die Energie und lassen dich manchmal allein fühlen. Es gibt aber eine Alternative, die dir mehr Selbstbestimmung und Wertschätzung schenkt: Die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter.
Dieser Leitfaden soll dich einfühlsam auf deinem Weg in die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter begleiten. Wir beleuchten die Voraussetzungen, räumen mit Ängsten vor bürokratischen Hürden auf und zeigen dir, wie du ein stabiles Einkommen erzielst. Mit der Ausbildung der Online Pflegeakademie, die dich optimal auf diesen Beruf vorbereitet, hast du bereits das beste Fundament geschaffen, um deine Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter zu gründen.
Dein Weg in die Selbstständigkeit: Herausforderungen im Beruf und der Wunsch nach Autonomie
Die Entscheidung, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, ist selten nur eine rationale, wirtschaftliche Überlegung. Sie ist zutiefst emotional und wird von dem Wunsch nach Autonomie und Sinn angetrieben. Um diesen Weg zu verstehen, muss man zunächst die Herausforderungen nachvollziehen, die eine Betreuungskraft im Angestelltenverhältnis erlebt.
Viele Betreuungskräfte kennen die bittere Realität, die oft im Widerspruch zu der sinnvollen Tätigkeit steht, die sie eigentlich ausüben möchten. Die Arbeit in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten ist häufig von einem 3-Schicht-System und Wochenendarbeit geprägt, was eine gesunde Work-Life-Balance nahezu unmöglich macht. Hinzu kommt ein ständiger Zeitdruck, der es kaum zulässt, sich wirklich auf den einzelnen Menschen und seine Bedürfnisse zu konzentrieren.
Vielmehr fühlt man sich oft als „Mädchen für Alles“ hin- und hergeschoben, die eigene Energie wird durch Mobbing oder mangelnde Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten geraubt. Es herrscht eine unzureichende Wertschätzung für die oft kräftezehrende und psychisch belastende Arbeit. In der ambulanten Versorgung kommt erschwerend hinzu, dass das eigene Fahrzeug für die täglichen Wege genutzt werden muss, ohne dass die Bezahlung dies angemessen widerspiegelt. Der Fokus liegt oft auf der Bürokratie, nicht auf der menschlichen Betreuung, was die innere Motivation schwinden lässt.
Die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter bietet eine Alternative, die all diese Herausforderungen direkt angeht. Sie ermöglicht es dir, deine Arbeitszeit flexibel zu gestalten, um mehr Zeit für die Familie und die persönliche Erholung zu finden. Es ist der Weg, sinnvolle Arbeit zu leisten und dich voll und ganz auf die Betreuung der Menschen zu konzentrieren, die dir anvertraut sind.
Dein Ziel ist es, deine eigene berufliche Vision umzusetzen, bei der du selbst bestimmen kannst, wie die Unterstützung im Alltag aussieht – ohne den permanenten Druck und die negativen Einflüsse, die du aus dem Angestelltenverhältnis kennst. Dieses Gefühl der Unabhängigkeit und persönlichen Erfüllung wird in zahlreichen Erfahrungsberichten von Betreuungskräften beschrieben, die den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt haben. Die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter ist somit nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern ein Weg zur persönlichen und beruflichen Befreiung.
Das Fundament deines Betreuungsdienstes: Qualifikationen und persönliche Stärken
Bevor der administrative Start in die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter beginnt, ist es von entscheidender Bedeutung, dein persönliches und fachliches Fundament zu überprüfen. Eine solide Qualifikation und die richtigen persönlichen Eigenschaften sind der Grundstein für den Erfolg in diesem Beruf und eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Tätigkeit.
Deine Qualifikation als Betreuungskraft oder Alltagsbegleiter
Die wichtigste fachliche Voraussetzung für deine Tätigkeit ist eine Ausbildung als Betreuungskraft nach §§ 43b oder 53c SGB XI oder eine vergleichbare Weiterbildung. Eine solche Qualifikation ist nicht nur ein Nachweis über dein Fachwissen, sondern in vielen Bundeslanden auch die grundlegende Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Anbieter und Umfang. Eine umfassende Weiterbildung umfasst mindestens 160 Stunden Theorie sowie einen großen Stundenanteil an praktischer Tätigkeit, die dich optimal auf die vielseitigen Aufgaben vorbereitet.
Es gibt auch kürzere, kompaktere Kurse, die oft als Aufbaukurs dienen und 30 Theoriestunden umfassen. Obwohl die Ausbildung selbst in der Regel unbezahlt ist, gibt es Fördermöglichkeiten, die den finanziellen Einstieg erleichtern können. Die Ausbildung der Online Pflegeakademie vermittelt dir das gesamte Fachwissen, das du für die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter benötigst.
Deine Chance zur Qualifikation: Die Ausbildung bei der Online Pflegeakademie
Solltest du diese wichtige Ausbildung noch nicht absolviert haben, hast du die Möglichkeit, dich optimal auf deine Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter vorzubereiten. Die Online Pflegeakademie bietet eine umfassende Ausbildung zur Betreuungskraft an, die dich perfekt auf die Herausforderungen deines zukünftigen Berufs vorbereitet. Die Ausbildung ist nach den Richtlinien des SGB XI aufgebaut und umfasst alle wesentlichen Themen, von Grundkenntnissen über Kommunikation bis hin zu häufigen Krankheitsbildern. Der Vorteil: Die Ausbildung ist komplett online, was dir maximale Flexibilität bietet – du kannst lernen, wann, wo und wie lange du möchtest.
Zudem ist die Maßnahme AZAV-zertifiziert, sodass du die Möglichkeit hast, einen Bildungsgutschein zu erhalten und die Kosten zu 100% finanzieren zu lassen. So steht deiner Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter nichts mehr im Wege. Mehr Informationen zur Ausbildung findest du direkt auf der Website der Online Pflegeakademie: https://www.onlinepflegeakademie.de/alltagsbegleiter-ausbildung/. Starte noch heute in deinen Beruf mit Zukunft und gründe deine Selbstständigkeit.
Die unverzichtbaren persönlichen Voraussetzungen
Der Beruf der Betreuungskraft erfordert mehr als nur Fachwissen. Er ist ein Beruf am und für den Menschen. Wesentliche Eigenschaften sind tiefes Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz, Geduld, Belastbarkeit und eine ruhige, aufmerksame Ausstrahlung. Die Fähigkeit, die Bedürfnisse des Klienten zu erkennen und respektvoll auf sie einzugehen, ist der Kern deiner Dienstleistung als Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistent. Auch wenn es keine speziellen schulischen Voraussetzungen gibt, sind gute Deutschkenntnisse für die klare und effektive Kommunikation mit betreuten Menschen, ihren Angehörigen und anderen beteiligten Fachkräften unerlässlich.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge ist zudem ein obligatorischer Aspekt und wird von den meisten Institutionen und Familien als Nachweis der Vertrauenswürdigkeit verlangt. Ohne eine fundierte Qualifikation ist es zudem schwierig, eine Abrechnung mit der Pflegekasse vorzunehmen, was deine Tätigkeit erheblich einschränkt. Die Qualifikation ist somit kein bloßer formaler Schritt, sondern eine strategische Investition in deine finanzielle Sicherheit und dein nachhaltiges Einkommen.
Der Weg zur Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter: Rechtliche Hürden sicher meistern
Die bürokratischen Hürden können auf den ersten Blick entmutigend wirken, sind aber mit dem richtigen Wissen leicht zu bewältigen. Dieses Kapitel bietet dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die wichtigsten administrativen Aspekte, von der Gewerbeanmeldung bis zur Wahl der richtigen Versicherungen.
Die Gewerbeanmeldung als erster Schritt
Als selbstständige Betreuungskraft oder Alltagshelfer musst du deine Tätigkeit offiziell beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Tätigkeit wird in der Regel als „haushaltsnahe Dienstleistung“ oder „Betreuungsdienst“ eingestuft, wobei keine medizinische oder pflegerische Versorgung angeboten werden darf. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind überschaubar und liegen meist zwischen 15 und 65 Euro. Viele entscheiden sich für die Gründung eines Kleingewerbes oder Einzelunternehmens, da diese Rechtsform den Einstieg in die Selbstständigkeit vereinfacht. Dieser Aspekt deiner Selbstständigkeit ist also schnell und unkompliziert erledigt.
Steuerliche Pflichten und die Kleinunternehmerregelung
Nach der Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch die steuerliche Registrierung beim Finanzamt, das dir eine Steuernummer zuteilt. Für Einsteiger ist die Kleinunternehmerregelung ein großer Vorteil. Du bist von der Umsatzsteuer befreit, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Das spart administrativen Aufwand und kann dich für Privatzahler attraktiver machen.
Du musst jedoch Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlen, wobei der Grundfreibetrag für Alleinstehende 2025 bei 12.096 Euro liegt. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag überschreitet, fallen Steuern an. Die Gewerbesteuer ist in diesem Berufsbereich in der Regel erst bei einem Gewinn von über 24.500 Euro relevant und entfällt somit für die meisten Kleingewerbe. Auch dieser Aspekt der Selbstständigkeit ist also gut zu meistern.
Die Angst vor der Scheinselbstständigkeit nehmen
Die Scheinselbstständigkeit ist eine berechtigte Sorge, die du jedoch aktiv vermeiden kannst. Es ist entscheidend, dass du dein eigenes Unternehmerrisiko trägst und nicht weisungsgebunden in den Betrieb eines einzelnen Auftraggebers eingegliedert bist. Ein klares Kriterium für die Selbstständigkeit ist es, für mindestens drei verschiedene Familien im Jahr tätig zu sein. Dies demonstriert, dass du nicht von einem einzelnen Auftraggeber abhängig bist. Merkmale, die gegen eine Selbstständigkeit sprechen, sind unter anderem die Weisungsgebundenheit bezüglich Zeit, Ort und Fachlichkeit, ein festes Gehalt, der Anspruch auf Urlaub und die fehlende Möglichkeit, die Leistung an Dritte zu delegieren.
Für endgültige rechtliche Sicherheit kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um deine Tätigkeit zu sichern und Herausforderungen zu vermeiden.
Absicherung durch die richtigen Versicherungen
Eine umfassende Absicherung ist ein entscheidender Aspekt für deine finanzielle und rechtliche Sicherheit in der Selbstständigkeit. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist hierbei essenziell. Sie schützt dich vor Personen- und Sachschäden, die du im Rahmen deiner Tätigkeit versehentlich verursachen könntest. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung.
Sie unterstützt dich dabei, deine eigenen Rechte durchzusetzen, während die Berufshaftpflicht dich passiv gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt. Auch wenn dies für die Tätigkeit als Alltagsbegleiter nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist eine Absicherung gegen Vermögensschäden – wie beispielsweise ein versäumter Termin, der dem Klienten einen finanziellen Nachteil bringt – ratsam und oft über die Betriebshaftpflicht mitversichert.
Dein Verdienst als selbstständiger Alltagsbegleiter: Faire Preise und finanzielle Sicherheit
Ein zentraler Motivator für die Selbstständigkeit ist die Hoffnung auf ein besseres Einkommen. Dieses Kapitel legt offen, welche Verdienstmöglichkeiten bestehen und wie die Abrechnung mit Pflegekassen und Privatzahlern funktioniert. Die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter ist ein Beruf mit klaren finanziellen Vorteilen.
Im Gegensatz zu angestellten Betreuungskräften, die in der Regel 14,72 € brutto pro Stunde verdienen, kannst du deinen Stundensatz als selbstständige Betreuungskraft selbst festlegen. Der marktübliche Stundensatz für deine Dienstleistungen liegt zwischen 25 und 50 Euro. In städtischen Bereichen und bei spezialisierten Dienstleistungen können die Verdienstmöglichkeiten sogar noch höher sein. Während angestellte Alltagsbegleiter in der Regel 1.300-1.500 Euro netto monatlich verdienen, sind für selbstständige Betreuungskräfte Einnahmen von über 2.000 Euro netto monatlich realistisch. In Ausnahmefällen und bei intensiver Tätigkeit können die Einnahmen sogar deutlich höher ausfallen, was die Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter finanziell sehr attraktiv macht.
Die folgende Tabelle vergleicht das Einkommen eines angestellten mit dem eines selbstständigen Alltagsbegleiters.
Aspekt | Angestellte Betreuungskraft | Selbstständige Betreuungskraft |
---|---|---|
Stundenlohn | 14,72 Euro/Brutto | 25–50 Euro/Stunde |
Monatsgehalt | 1.914 Euro/Brutto (bei 30 Stunden/Woche) | Variabel, Einnahmen von über 2.000 Euro netto möglich |
Arbeitsweise | Festgelegte Schichten, Zeitdruck, 3-Schicht-System möglich | Flexible Arbeitszeit, Selbstbestimmung |
Bürokratie | Übernimmt der Arbeitgeber | Eigenverantwortung für Gewerbeanmeldung, Abrechnung und Steuern |
Die Abrechnung mit der Pflegekasse (SGB XI)
Die Pflegekasse bietet verschiedene Finanzierungswege für deine Dienstleistungen, die du als selbstständiger Alltagsbegleiter kennen solltest. Die Anerkennung nach Landesrecht (§ 45a SGB XI) ist in vielen Bundeslanden die Voraussetzung, um direkt mit den Kassen abrechnen zu können.
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Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 125 Euro monatlich, die für deine Betreuung eingesetzt werden können. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und am Jahresende übertragen werden.
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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Angehörigen die Verhinderungspflege nutzen (bis zu 1.612 Euro jährlich) und dich für die Betreuung stundenweise beauftragen, wenn die primäre Pflegekraft verhindert ist.
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Anerkennung nach Landesrecht (§ 45a SGB XI): Wie bereits erwähnt, ist diese Anerkennung der Schlüssel zur direkten Abrechnung. Die Regelungen und zuständigen Anerkennungsbehörden unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten nach SGB XI.
Art der Abrechnung | Geltender SGB Paragraph | Betrag und Regelung | Zielgruppe (Pflegegrad) |
---|---|---|---|
Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | Bis zu 125 € monatlich; Beträge können angespart werden. | Pflegegrad 1 bis 5 |
Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | Bis zu 1.612 € jährlich; stundenweise Abrechnung möglich. | Pflegegrad 2 bis 5 |
Einnahmen über Privatzahler und Plattformen
Kunden ohne Pflegegrad oder Pflegebegleiter, die zusätzliche Dienstleistungen wünschen, sind Privatzahler. In diesen Fällen kannst du deinen Stundensatz frei aushandeln. Plattformen wie die CAIR App sind eine hervorragende Unterstützung, um selbstständige Betreuungskräfte mit Familien zusammenzubringen. Sie vereinfachen die Abrechnung und Organisation, indem sie die Rechnungsstellung automatisieren und eine direkte Verbindung zu Familien herstellen, was den Einstieg erleichtert und administrative Hürden reduziert.

Kunden finden, Vertrauen aufbauen und wachsen: So startest du als selbstständiger Alltagsbegleiter durch
Selbstständigkeit bedeutet auch, Unternehmer zu sein. In diesem Bereich erfährst du, wie du dich sichtbar machst und einen Kundenstamm aufbaust, der deine Tätigkeit nachhaltig macht.
Die Kraft der Empfehlung und deines Netzwerks
In der Seniorenbetreuung ist Mundpropaganda der wichtigste Weg der Kundenakquise. Zufriedene Menschen und ihre Angehörigen werden dich weiterempfehlen und so zu deinem besten Marketinginstrument. Networking in lokalen Gemeinschaften, bei Ärzten oder Pflegediensten ist unerlässlich, um dein Netzwerk aufzubauen und dir einen Namen in deinem Bereich zu machen.
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Der Kontakt zu Familien ist einfach und direkt
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Selbstständig als Betreuungskraft zu starten, erfordert Mut. Dein Wissen und deine Ausbildung sind die Grundlage. Doch gerade am Anfang ist es wichtig, nicht allein loszugehen.
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FAQ: Die häufigsten Fragen zur Selbstständigkeit als Alltagsbegleiter
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Alltagshelfer eine Firma gründen zu können?
Um dich als Alltagshelfer eine Firma zu gründen, musst du einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde. Oftmals empfiehlt sich hierbei die Gründung eines Kleingewerbes oder eines Einzelunternehmens. Danach folgen weitere administrative Aspekte wie die steuerliche Registrierung und gegebenenfalls die Anerkennung deines Betreuungsdienstes durch die Pflegekasse.
Benötige ich für die Seniorenbetreuung eine spezielle Ausbildung?
Ja, eine anerkannte Ausbildung als Betreuungskraft oder Betreuungsassistent nach SGB XI ist die wichtigste Voraussetzung. Diese Qualifikation ist in vielen Bundeslanden zwingend erforderlich, um deine Dienstleistungen über die Pflegekasse abrechnen zu können. Persönliche Eigenschaften wie Empathie und Geduld sind in der Pflege am Menschen ebenfalls entscheidend, da deine Betreuung von Vertrauen lebt.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Die Abrechnung mit der Pflegekasse ist ein wichtiger Aspekt deiner Tätigkeit als selbstständige Betreuungskraft. Um diese zu ermöglichen, muss dein Betreuungsdienst nach Landesrecht anerkannt sein. Die Abrechnung kann über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich oder die Verhinderungspflege mit bis zu 1.612 Euro jährlich erfolgen. Diese SGB-Leistungen dienen der Entlastung von Angehörigen.
Wie hoch ist der Stundensatz für die Seniorenbetreuung?
Als selbstständige Betreuungskraft kannst du deinen Stundensatz frei festlegen. Übliche Sätze liegen im Bereich von 25 bis 50 Euro pro Stunde. Dieser Stundensatz liegt deutlich über dem Einkommen einer angestellten Betreuungskraft. Dein tatsächliches Einkommen hängt von deinen Qualifikationen, dem Umfang deiner Arbeit und den geleisteten Stunden ab, was deine Selbstständigkeit so attraktiv macht.
Was ist Scheinselbstständigkeit und wie vermeide ich sie?
Scheinselbstständigkeit ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt deiner Selbstständigkeit. Sie liegt vor, wenn du wie ein Angestellter behandelt wirst, obwohl du formell selbstständig bist. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, dass du für mindestens drei verschiedene Familien arbeitest und dein eigenes Unternehmerrisiko trägst. Dein Betreuungsdienst darf nicht in die Organisation eines einzigen Auftraggebers eingegliedert sein, um deine Unabhängigkeit zu wahren.