Ernährung im Alter

16-Stunden-Fortbildung

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Alltagsbegleiter nach § 45a und Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden.

  • Altersbedingte Veränderungen
  • Spezielle Diäten
  • Ernährungslehre
  • Warenkunde
  • Ernährungsformen und -tipps
  • Einkaufen
  • Speisen anrichten

Weitere Fortbildungen

Grundlagen der Alltagsbegleitung

99,00

inkl. 19% USt

Grundlagen der Betreuung

99,00

inkl. 19% USt

Vertiefung Krankheitsbilder und deren Betreuung

99,00

inkl. 19% USt

Grundlagen der Reinigung

99,00

inkl. 19% USt