Jährliche Pflichtfortbildungen für Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sich Alltagsbegleiter, die eine Schulung nach § 45a/b SGB XI absolviert haben, sowie Betreuungskräfte, die sich nach §§ 43b & 53b SGB XI weitergebildet haben, einmal jährlich für je 16 Unterrichtsstunden fortbilden.
Diese Fortbildungen stellen sicher, dass Sie als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft stets auf dem aktuellen Stand bleiben. So können Sie Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln, um hilfsbedürftige Menschen bestmöglich zu unterstützen.
Bei uns können Sie Ihre Pflichtfortbildungen bequem online absolvieren – ganz ohne feste Termine und Präsenzzeiten. Starten Sie, wann es Ihnen passt, und frischen Sie Ihr Wissen flexibel von zu Hause oder unterwegs auf.
Außerdem ist die Online Pflege Akademie als Anbieter für die Registrierung beruflich Pflegender registriert. Für die Teilnahme können 8 Fortbildungspunkte je Fortbildung angerechnet werden (ID: 20240604).