Grundlagen der Alltagsbegleitung

16-Stunden-Fortbildung

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Alltagsbegleiter nach § 45a und Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden.

  • Was ist Alltagsbegleitung?
  • Rechtliche und organisatorische Grundlagen
  • Basiswissen über Krankheitsbilder und Behinderungsarten
  • Umgang mit Krisen und Notfallsituationen

Weitere Fortbildungen

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