26.12.25
Bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger: Ihr umfassender Wegweiser
Inhaltsverzeichnis
Wenn ein geliebter Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, steht Ihre Welt für einen Moment still. Neben der emotionalen Belastung stellen sich praktische Fragen: Wie lässt sich die Pflege organisieren? Kann ich meinen Job behalten? Welche finanzielle Unterstützung steht mir zu? Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht zwischen Ihrem Beruf und der Pflege Ihrer Angehörigen entscheiden. Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger bietet Ihnen genau die Unterstützung, die Sie in dieser herausfordernden Situation benötigen. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, sich um Ihre Liebsten zu kümmern, ohne dabei Ihre berufliche Existenz zu gefährden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Formen der Freistellung, das Pflegeunterstützungsgeld, rechtliche Voraussetzungen und praktische Tipps für die Beantragung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg durch dieses wichtige Thema gehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Sie haben Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Jahr bei akuten Pflegesituationen mit 90 Prozent Lohnersatz durch das Pflegeunterstützungsgeld
Die Pflegezeit ermöglicht eine unbezahlte Freistellung von bis zu 6 Monaten für die häusliche Pflege naher Angehöriger ab Pflegegrad 1
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bleiben Sie vollständig sozialversichert, die Pflegekasse übernimmt alle Beiträge
Die Familienpflegezeit bietet eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate mit der Möglichkeit eines zinslosen Darlehens
Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Freistellung informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen
Was ist die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger?
Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Ihnen ermöglicht, im Notfall schnell für Ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da zu sein. Wenn eine akute Pflegesituation eintritt – sei es durch einen plötzlichen Schlaganfall, einen schweren Sturz oder eine dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustands – können Sie als Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben. Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz gibt Ihnen die dringend benötigte Zeit, um die Pflege zu organisieren, mit Ärzten zu sprechen, einen Pflegedienst zu finden oder Ihre Angehörigen selbst zu versorgen.
Das Besondere an dieser Regelung: Sie erhalten während dieser Zeit das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Diese finanzielle Unterstützung beträgt 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts – bei Einmalzahlungen sogar 100 Prozent. Die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen kommt für diese Kosten auf, nicht Ihr Arbeitgeber. Seit Januar 2024 können Sie diesen Anspruch einmal pro Kalenderjahr nutzen, sofern erneut eine akute Pflegesituation eintritt. Das gibt Ihnen als pflegende Person die Sicherheit, dass Sie bei mehreren Notfällen im Jahr nicht allein gelassen werden.
Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger steht allen Beschäftigten zu, unabhängig von der Betriebsgröße. Ob Sie in einem kleinen Familienbetrieb oder einem großen Konzern arbeiten – dieses Recht können Sie immer in Anspruch nehmen. Wichtig ist nur, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und Sie diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Die Pflegeperson bleibt während der gesamten Zeit sozialversichert, sodass auch Ihr Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vollständig erhalten bleibt.
Voraussetzungen für die bezahlte Freistellung und das Pflegeunterstützungsgeld
Um die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um einen nahen Angehörigen handeln. Dazu zählen laut Pflegezeitgesetz nicht nur Eltern, Großeltern und Kinder, sondern auch Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner sowie Partner in eheähnlichen Gemeinschaften. Auch Schwiegerkinder, Enkelkinder, Schwägerinnen und Schwäger fallen unter diese Definition. Die zu pflegende Person muss pflegebedürftig sein oder es muss eine Pflegebedürftigkeit absehbar sein – das gilt bereits, wenn die Voraussetzungen nach §§ 14 und 15 SGB XI voraussichtlich erfüllt werden, auch ohne dass bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Zentral für den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist das Vorliegen einer akuten Pflegesituation. Eine solche liegt vor, wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich, unvermittelt und unerwartet auftritt und sofortiges Handeln erfordert. Beispiele dafür sind ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall, eine plötzliche Verschlechterung bei chronischen Kranken oder auch der unerwartete Ausfall der bisherigen Pflegeperson. Eine bereits bestehende, unveränderte Pflegebedürftigkeit reicht dagegen nicht aus. Die akute Pflegesituation muss dokumentiert werden – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse einreichen.
Wichtig ist auch das rechtzeitige Handeln: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung informieren und den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld zeitnah bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen. Die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit oder die akute Pflegesituation muss dem Antrag beigefügt werden. Wenn mehrere Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen die bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen möchten, ist der Gesamtanspruch auf 10 Arbeitstage begrenzt – Sie müssen sich also innerhalb der Familie abstimmen, wer die Freistellung nutzt.
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Nahe Angehörige | Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Ehe-/Lebenspartner, Schwiegereltern, Schwiegerkinder u.v.m. |
| Pflegebedürftigkeit | Alle Pflegegrade oder absehbare Pflegebedürftigkeit nach §§ 14, 15 SGB XI |
| Akute Situation | Plötzlicher, unerwarteter Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder Verschlechterung |
| Beschäftigung | Gültiges Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin |
| Fristen | Unverzügliche Information des Arbeitgebers, zeitnaher Antrag bei Pflegekasse |
Pflegezeit und Familienpflegezeit: Längerfristige Freistellung für Angehörige
Die Pflege eines nahen Angehörigen erfordert oft einen erheblichen zeitlichen Einsatz, der über die kurzen Notfalltage hinausgeht. Um Beschäftigte dabei zu unterstützen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, existieren die gesetzlichen Instrumente der Pflegezeit (bis zu sechs Monate) und der Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate). Diese ermöglichen eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Obwohl die Freistellung in der Regel unbezahlt ist, helfen zinslose Darlehen die finanzielle Belastung abzufedern, während die soziale Absicherung weitgehend erhalten bleibt.
Die sechsmonatige Pflegezeit
Wenn die 10 Tage der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger nicht ausreichen, bietet die Pflegezeit eine längerfristige Lösung. Sie haben als Beschäftigte einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten, wenn Sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung pflegen möchten.
Bei minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen gilt dieser Anspruch auch bei außerhäuslicher Betreuung. Diese Pflegezeit ist unbezahlt – Ihr Arbeitgeber muss während dieser Zeit kein Gehalt zahlen. Allerdings können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen, das bis zur Hälfte des entgangenen Nettogehalts beträgt.
Der Anspruch auf Pflegezeit besteht allerdings nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. In kleineren Betrieben können Sie zwar auf freiwilliger Basis mit Ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit vereinbaren, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Sie müssen die Pflegezeit mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn in Textform ankündigen – eine einfache E-Mail genügt. Dabei müssen Sie angeben, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Freistellung in Anspruch nehmen möchten.
Bei einer teilweisen Freistellung ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Ihrem Arbeitgeber müssen Sie außerdem eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen vorlegen.
Die Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit geht noch einen Schritt weiter: Sie ermöglicht eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Auch diese Form der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger ist unbezahlt, jedoch mit der Möglichkeit eines zinslosen Darlehens verbunden. Der Anspruch auf Familienpflegezeit besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Während der Familienpflegezeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und erhalten ein entsprechend gekürztes Gehalt. Das zinlose Darlehen soll die Einkommenseinbuße abmildern und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach Ende der Familienpflegezeit zahlen Sie das Darlehen in Raten zurück.
Soziale Absicherung während der Pflegezeit
Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit bleibt Ihre soziale Absicherung erhalten. Die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage, und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung besteht in der Regel die Möglichkeit der Familienversicherung über den Ehepartner oder Lebenspartner. Ist dies nicht möglich, bezuschusst die Pflegeversicherung auf Antrag die freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrags. Auch die Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen, sodass die Zeit bei späterem Arbeitslosengeld berücksichtigt wird.
| Freistellungsart | Dauer | Bezahlung | Betriebsgröße | Sozialversicherung |
|---|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis 10 Arbeitstage/Jahr | 90% Pflegeunterstützungsgeld | Alle Betriebe | Vollständig durch Pflegekasse |
| Pflegezeit | Bis 6 Monate | Unbezahlt + Darlehen möglich | Über 15 Beschäftigte | Rentenversicherung durch Pflegekasse |
| Familienpflegezeit | Bis 24 Monate | Teilzeit + Darlehen möglich | Über 25 Beschäftigte | Je nach Situation |
So beantragen Sie das Pflegeunterstützungsgeld und die Freistellung
Die Beantragung der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger erfordert mehrere Schritte, die Sie zeitnah erledigen sollten. Sobald die akute Pflegesituation eintritt, informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber – idealerweise noch am selben Tag. Diese Information kann mündlich erfolgen, sollte aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Teilen Sie mit, dass Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen und wie lange Sie voraussichtlich der Arbeit fernbleiben werden.
Parallel dazu stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen. Den Antragsvordruck erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse, oft auch online auf deren Website. Zusammen mit dem Antrag reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die die akute Pflegesituation und die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bestätigt. Diese Bescheinigung können Sie beim Hausarzt, im Krankenhaus oder bei einem Facharzt einholen. In der Bescheinigung sollte vermerkt sein, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und sofortige Pflegemaßnahmen erforderlich sind.
Wenn Sie im Anschluss an die kurzzeitige Arbeitsverhinderung eine längerfristige Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn bei Ihrem Arbeitgeber in Textform ankündigen. Nutzen Sie hierfür am besten die Zeit während der ersten 10 Tage, um die Pflegesituation einzuschätzen und zu entscheiden, ob eine längere Freistellung notwendig ist. In der Ankündigung geben Sie den Zeitraum, den Umfang der Freistellung und bei Teilzeit die gewünschte Arbeitszeitverteilung an. Fügen Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse über den Pflegegrad Ihres Angehörigen bei.
Für das zinlose Darlehen während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit stellen Sie einen separaten Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Antragsformulare und detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des BAFzA unter www.bafza.de. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und beträgt maximal die Hälfte Ihres Nettoverdienstausfalls. Nach Ende der Freistellung beginnt die Rückzahlung in Raten, deren Höhe sich nach Ihrer finanziellen Situation richtet.
Wichtige Dokumente für die Antragstellung
Ausgefüllter Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse
Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation
Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Bei Pflegezeit: Bescheinigung der Pflegekasse über den Pflegegrad
Schriftliche Ankündigung an den Arbeitgeber (E-Mail, Brief)
Für Darlehen: Antrag beim BAFzA mit Einkommensnachweisen
Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten und die Unterlagen vollständig einzureichen. Die Pflegekasse bearbeitet Ihren Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld in der Regel innerhalb weniger Tage, sodass die Zahlung zeitnah erfolgen kann. Bei Fragen zur bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger oder zur Antragstellung können Sie sich jederzeit an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse wenden – diese Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen, alle notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.
Praktische Hinweise: Rechte, Pflichten und häufige Situationen
Die Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit wirft in der Praxis zahlreiche Fragen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf. Dieser Abschnitt liefert Ihnen praktische Hinweise zu häufigen Situationen: von den Regelungen zum Kündigungsschutz während der Freistellungsphase und dem Recht auf Rückkehr zum Arbeitsplatz über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Freistellungsarten bis hin zu den Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte. Außerdem erfahren Sie, wie mit der Pflege mehrerer Angehöriger umzugehen ist und welche Möglichkeiten Sie bei einer Ablehnung durch den Arbeitgeber haben.
Kündigungsschutz und Rückkehrrecht
Während Sie die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger nutzen, genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich kündigen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt zwar möglich, diese muss jedoch von der zuständigen Behörde für zulässig erklärt werden. Nach Ende der Freistellung haben Sie das Recht, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Bei einer teilweisen Freistellung kehren Sie automatisch zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag weiterzubeschäftigen.
Kombination verschiedener Freistellungsarten
Sie können die verschiedenen Formen der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger miteinander kombinieren. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld können Sie einmal jährlich nutzen, unabhängig davon, ob Sie danach Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Familienpflegezeit können nahtlos aneinander anschließen, ihre Gesamtdauer beträgt jedoch maximal 24 Monate. Auch die Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase (bis zu 3 Monate) lässt sich mit anderen Freistellungen kombinieren, wird aber auf die Gesamtdauer von 24 Monaten angerechnet.
Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
Auch wenn Sie in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind, steht Ihnen die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger zu. Bei Teilzeitbeschäftigten richten sich die 10 Arbeitstage nach Ihrer individuellen Arbeitswoche. Arbeiten Sie beispielsweise nur drei Tage pro Woche, haben Sie Anspruch auf zwei Arbeitswochen Freistellung, also 6 Arbeitstage. Das Pflegeunterstützungsgeld berechnet sich nach Ihrem tatsächlichen Nettoverdienst – auch geringfügig Beschäftigte erhalten diese Lohnersatzleistung.
Mehrere Angehörige oder wiederholte Pflegesituationen
Seit Januar 2024 können Sie das Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Kalenderjahr pro akuter Pflegesituation beantragen. Werden mehrere Angehörige pflegebedürftig, können Sie die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger mehrfach nutzen, sofern jeweils eine neue akute Pflegesituation vorliegt. Wichtig ist, dass jede Situation eigenständig bewertet wird und die Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei derselben pflegebedürftigen Person können Sie den Anspruch erneut geltend machen, wenn sich deren Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert oder eine neue akute Situation eintritt.
Ablehnung durch den Arbeitgeber
Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung kann Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch auf bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger nicht ablehnen – dieser Anspruch besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Bei der Pflegezeit (ab 16 Beschäftigte) oder Familienpflegezeit (ab 26 Beschäftigte) kann der Arbeitgeber eine Ablehnung nur mit dringenden betrieblichen Gründen rechtfertigen. Solche Gründe liegen vor, wenn die Freistellung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb erheblich beeinträchtigt. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Wenn die Welt plötzlich Kopf steht: Die emotionale Seite der Pflege
Es ist nicht leicht, sich plötzlich in der Situation wiederzufinden, dass ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird. Von einem Moment auf den anderen verändert sich Ihr ganzes Leben. Die Person, die vielleicht Ihr Leben lang für Sie da war, braucht jetzt Ihre Hilfe. Neben der Sorge um den Angehörigen und der organisatorischen Herausforderung kommen oft auch Ängste hinzu: Werde ich der Pflege gerecht? Wie vereinbare ich das mit meiner Arbeit? Was ist mit meiner eigenen Familie? Diese Gedanken und Gefühle sind völlig normal und Sie sind damit nicht allein.
Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger gibt Ihnen zumindest zeitlich und finanziell etwas Luft zum Atmen in dieser schwierigen Phase. Doch die praktischen Regelungen lösen nicht alle Probleme. Viele pflegende Angehörige fühlen sich überfordert, wenn sie plötzlich vor pflegerischen Aufgaben stehen, für die sie nicht ausgebildet sind. Wie lagert man eine bettlägerige Person richtig? Wie geht man mit Inkontinenz um? Was muss man bei der Medikamentengabe beachten? Diese Unsicherheit ist belastend und kann zu Stress und Erschöpfung führen.
Genau hier kann eine Ausbildung bei der Online Pflegeakademie einen entscheidenden Unterschied machen. Die flexiblen Online-Kurse ermöglichen es Ihnen, die Grundlagen der Pflege zu erlernen – in Ihrem eigenen Tempo und wann immer Sie Zeit haben. Sie erhalten praktisches Wissen über die richtige Körperpflege, Mobilisation, den Umgang mit Pflegehilfsmitteln und vieles mehr. Dieses Wissen gibt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden, die sowohl für Sie als auch für die pflegebedürftige Person belastend sein können.
Die Online Pflegeakademie versteht die besonderen Herausforderungen, vor denen Sie als pflegende Angehörige stehen. Die Kurse sind speziell darauf ausgerichtet, Ihnen nicht nur fachliches Wissen zu vermitteln, sondern auch Ihre psychische Belastung zu verringern. Sie lernen, wie Sie die Pflege rückenschonend durchführen, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen. Sie erhalten Tipps zur Selbstpflege und Stressbewältigung, denn nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch gut für andere sorgen. Die Ausbildungen sind staatlich anerkannt und werden von der ZFU geprüft, sodass Sie fundiertes, verlässliches Wissen erhalten.
Besonders wertvoll ist, dass Sie durch die Online-Kurse Teil einer Community werden. Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen, die ähnliche Erfahrungen machen, kann unglaublich entlastend sein. Sie merken: Ich bin nicht allein mit meinen Fragen und Sorgen. Andere kämpfen mit denselben Herausforderungen. Diese emotionale Unterstützung ist genauso wichtig wie das fachliche Wissen. Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger verschafft Ihnen die Zeit, eine Ausbildung bei der Online Pflegeakademie zu beginnen und sich auf die neue Rolle als Pflegeperson vorzubereiten.
Fazit: Ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Pflege Angehöriger
Die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger ist ein wichtiges Instrument, um Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Sie müssen sich nicht zwischen Ihrer beruflichen Existenz und der Fürsorge für Ihre Liebsten entscheiden. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld gibt Ihnen bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr, um akute Pflegesituationen zu bewältigen – mit 90 Prozent Lohnersatz durch die Pflegekasse.
Für längerfristige Pflegebedürfnisse stehen Ihnen die Pflegezeit (bis 6 Monate) und die Familienpflegezeit (bis 24 Monate) zur Verfügung, auch wenn diese unbezahlt sind. Das zinlose Darlehen des Bundes hilft dabei, die Einkommensverluste abzufedern. Während der gesamten Freistellung bleiben Sie sozialversichert, und Ihr Arbeitsplatz ist durch Kündigungsschutz gesichert.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und aktiv einfordern. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger und scheuen Sie sich nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung mag zunächst bürokratisch erscheinen, ist aber mit den richtigen Unterlagen gut zu bewältigen. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, um Unterstützung bei allen Fragen zu erhalten.
Denken Sie auch an Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden: Die Pflege eines Angehörigen ist körperlich und emotional belastend. Eine fundierte Ausbildung, wie sie die Online Pflegeakademie bietet, kann Ihnen helfen, die Herausforderungen besser zu meistern und sowohl sich selbst als auch Ihren Angehörigen zu schützen. Mit dem richtigen Wissen, der finanziellen Absicherung durch das Pflegeunterstützungsgeld und der Unterstützung durch Ihr soziales Umfeld können Sie diese schwierige Zeit bewältigen und für Ihre Liebsten da sein, ohne Ihre eigene Zukunft zu gefährden.
Häufig gestellte Fragen zur bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger
Kann ich die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger mehrmals im Jahr nutzen?
Ja, seit Januar 2024 können Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, wenn erneut eine akute Pflegesituation eintritt. Entscheidend ist, dass jeweils eine neue akute Pflegesituation vorliegt – also eine plötzliche, unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustands oder ein neuer Pflegefall. Bei verschiedenen pflegebedürftigen Angehörigen können Sie den Anspruch mehrfach geltend machen. Die 10 Arbeitstage stehen Ihnen jeweils neu zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die erforderlichen Nachweise erbringen können.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Freistellung ablehnt?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für bis zu 10 Arbeitstage kann Ihr Arbeitgeber nicht ablehnen – dieses Recht steht Ihnen gesetzlich zu, unabhängig von der Betriebsgröße. Bei der längerfristigen Pflegezeit oder Familienpflegezeit kann eine Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, die Sie für unrechtfertigt halten, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen und berät Sie kostenlos zu Ihren Rechten bezüglich der bezahlten Freistellung für die Pflege Angehöriger.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld genau?
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Freistellung einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, werden diese zu 100 Prozent berücksichtigt. Die maximale Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes ist auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Pflegekasse auf Basis Ihrer Verdienstbescheinigung. Wichtig: Das Pflegeunterstützungsgeld wird von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt, nicht von Ihrem Arbeitgeber. Während des Bezugs bleiben Sie vollständig sozialversichert.
Kann ich während der Pflegezeit nebenbei arbeiten?
Während der vollständigen Pflegezeit dürfen Sie nicht nebenbei arbeiten, da Sie von Ihrer Arbeit freigestellt sind. Bei einer teilweisen Pflegezeit arbeiten Sie jedoch weiterhin in Teilzeit und erhalten entsprechendes Gehalt. Für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung gilt: Sie dürfen nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein und müssen mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger tatsächlich für die Pflege genutzt wird. Wenn Sie nach der Pflegezeit wieder in Vollzeit arbeiten möchten, haben Sie ein Rückkehrrecht zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit.
Was tue ich, wenn ich keine ärztliche Bescheinigung für die akute Pflegesituation erhalten kann?
Eine ärztliche Bescheinigung ist für die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes zwingend erforderlich. Wenden Sie sich an den behandelnden Hausarzt, das Krankenhaus, in dem Ihr Angehöriger behandelt wird, oder an einen Facharzt. In der Regel sind Ärzte mit dem Thema bezahlte Freistellung für die Pflege Angehöriger vertraut und stellen entsprechende Bescheinigungen aus. In der Bescheinigung sollte vermerkt sein, dass eine akute Pflegesituation vorliegt und sofortige Pflegemaßnahmen notwendig sind. Falls Schwierigkeiten auftreten, kann auch die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse vermitteln. Ohne diese Bescheinigung ist die Bearbeitung Ihres Antrags leider nicht möglich, da die Pflegekasse die Akutsituation nachvollziehen muss.