Grundlagen der Betreuung

16-Stunden-Fortbildung

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Alltagsbegleiter nach § 45a und Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Unterrichtsstunden.

  • Situation pflegender Angehöriger
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Wohnstrukturen und rechtliche Grundlagen
  • Konfliktverhalten und Gewalt
  • Wahrnehmung und Beobachten

Weitere Fortbildungen

Grundlagen der Alltagsbegleitung

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