Nachweis & Anerkennung Praktika
Sie sind sich unsicher, ob Ihre bisherigen Kenntnisse ausreichen? Machen Sie unser Quiz!
Sie fragen sich, ob die Praxis bei einer Online-Ausbildung nicht zu kurz kommt? Den Teil decken Sie mithilfe von zwei Praktika in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl ab. Diese sind notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben nach §§ 43b & 53b SGB XI zu entsprechen und schließlich die Anerkennung zu erhalten.
- Orientierungspraktikum (40 Stunden)
- Betreuungspraktikum (80 Stunden)
Die beiden Praktika dienen Ihnen in erster Linie dazu, erste Erfahrungen in der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen zu sammeln und einen Einblick in den Arbeitsalltag einer Betreuungskraft zu gewinnen.
Darüber hinaus ist ein Erste-Hilfe-Kurs notwendig, um am Ende Ihrer Weiterbildung das Zertifikat in den Händen halten zu können.
Für weitere Informationen können Sie sich unseren Praktikumsleitfaden downloaden.
Es besteht die Möglichkeit, die Praktika zu umgehen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse bereits im Rahmen einer Berufsausbildung, während Ihrer beruflichen Tätigkeit, in Fortbildungsmaßnahmen oder während früherer Praktika erworben haben.
Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zum Ablauf der Ausbildungen oder zu Ihren Förderungsmöglichkeiten? Kontaktieren Sie uns über ein unverbindliches Beratungsgespräch und wir klären gemeinsam alle Ihre Anliegen.
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