19.06.25

Behandlungspflege in Sachsen-Anhalt: Was Sie als Pflegehelfer dürfen und was nicht

Inhaltsverzeichnis
Die Pflege in Deutschland ist ein sich stetig wandelndes Feld, das immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt. Als Pflegehelfer sind Sie eine unverzichtbare Stütze im Alltag vieler Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Doch gerade im Bereich der Behandlungspflege stellen sich oft Fragen nach den genauen Zuständigkeiten und Befugnissen. Dieser Artikel soll Ihnen Klarheit verschaffen, welche Aufgaben Sie in Sachsen-Anhalt übernehmen dürfen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Zusammenfassung: 7 wichtige Fakten zur Behandlungspflege in Sachsen-Anhalt
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind, während Grundpflege alltägliche Verrichtungen betrifft.
Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt dürfen bestimmte Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen.
Die rechtliche Grundlage für diese Delegation ist der Rahmenvertrag gemäß §§ 132 und 132a SGB V für Sachsen-Anhalt.
Delegierbare Aufgaben umfassen unter anderem das Messen von Vitalwerten, Medikamentengabe (oral, subkutan) und das Anlegen von Kompressionsstrümpfen.
Für die Durchführung dieser Aufgaben ist eine 40-stündige "Anpassungsqualifizierung" bei einer anerkannten Bildungseinrichtung erforderlich.
Alle delegierten Maßnahmen müssen stets unter der ständigen Verantwortung einer examinierten Pflegefachkraft erfolgen, die die Delegation, Anleitung und Überwachung sicherstellt.
Die Kompetenzen von Pflegehelfern sind klar von denen der examinierte Pflegefachkräfte abgegrenzt, die für komplexe medizinische Aufgaben und die Gesamtplanung der Pflege zuständig sind.
Was ist Behandlungspflege eigentlich?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Begriffe klar voneinander abzugrenzen. Die Grundpflege umfasst alle grundlegenden, alltäglichen Verrichtungen wie Körperhygiene, An- und Auskleiden oder die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Sie ist das Herzstück Ihrer täglichen Arbeit.
Die Behandlungspflege hingegen ist medizinischer Natur und wird stets von einem Arzt angeordnet. Ihr Hauptziel ist die Heilung von Krankheiten, die Linderung von Beschwerden oder die Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Hierzu zählen beispielsweise die Versorgung von Wunden, die Verabreichung von Medikamenten oder das Messen von Vitalwerten.
Diese Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen nach § 37 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) finanziert, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es handelt sich also um klar definierte, medizinische Maßnahmen, die eine besondere Sorgfalt und Fachkenntnis erfordern.
Ihre Rolle als Pflegehelfer im Pflegesystem
Als Pflegehelfer leisten Sie einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Ihre Ausbildung konzentriert sich primär auf die Grundpflege und die Unterstützung im Alltag, was Sie zu einem direkten Ansprechpartner für die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten macht. Sie sind oft die Person, die am längsten und engsten mit den Pflegebedürftigen zusammenarbeitet.
Ihre Arbeit entlastet examinierte Pflegefachkräfte erheblich und ermöglicht es ihnen, sich auf komplexere medizinische Aufgaben zu konzentrieren. Sie sind somit ein entscheidendes Bindeglied im Pflegeteam und tragen maßgeblich zur Lebensqualität der betreuten Personen bei. Ohne Ihre Unterstützung wäre eine flächendeckende und hochwertige Pflege in Sachsen-Anhalt kaum denkbar.
Trotz Ihrer grundlegenden Rolle stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Sie auch Aufgaben der medizinisch orientierten Behandlungspflege übernehmen dürfen. Diese Frage ist von großer praktischer Relevanz, sowohl für Sie persönlich als auch für die Pflegedienste.
Dürfen Sie als Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt Behandlungspflege übernehmen?
Ja, als Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt dürfen Sie unter bestimmten, klar definierten Bedingungen und in einem festgelegten Rahmen Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen.
Diese Möglichkeit ist im Interesse einer effizienten und bedarfsgerechten Pflegeversorgung geschaffen worden, um Fachkraftengpässen zu begegnen und die Abläufe in der Pflege zu optimieren. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine eigenständige Befugnis, sondern um eine Delegation von Aufgaben.
Das bedeutet, dass eine examinierte Pflegefachkraft Ihnen bestimmte Aufgaben überträgt, für deren Ausführung Sie dann verantwortlich sind. Diese Delegation ist an strenge Voraussetzungen gebunden, die sowohl Ihre Qualifikation als auch die kontinuierliche Aufsicht durch die Fachkraft betreffen. Ohne diese Delegation ist Ihnen die Durchführung von Behandlungspflege nicht gestattet.
Die Regelungen hierzu sind im Rahmenvertrag gemäß §§ 132 und 132a SGB V zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe für das Land Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Übertragung von Aufgaben.
Die rechtliche Grundlage: Delegation und der Rahmenvertrag
Die Möglichkeit der Delegation von Behandlungspflege an Sie als Pflegehelfer ist im Rahmenvertrag gemäß §§ 132 und 132a SGB V zur Erbringung von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe für Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Dieser verbindliche Vertrag wird zwischen den Krankenkassen und den Anbietern von Pflegediensten geschlossen und legt die genauen Rahmenbedingungen fest. Er ist somit das zentrale Dokument, das Ihre Befugnisse in diesem Bereich regelt.
Der Vertrag sieht vor, dass "Pflegekräfte ohne formale Qualifikation" – eine Kategorie, die Sie als Pflegehelfer umfasst – bestimmte medizinische Leistungen erbringen können. Die entscheidende Bedingung ist dabei, dass dies stets unter der ständigen Verantwortung einer examinierten Pflegefachkraft (in der Regel der Pflegedienstleitung oder einer anderen verantwortlichen Fachkraft) geschieht. Diese Fachkraft muss sicherstellen, dass Sie über die notwendige "materielle Qualifikation" verfügen, um die Aufgabe sicher und korrekt auszuführen.
Die Delegation ist also kein Freifahrtschein, sondern ein klar geregelter Prozess, der die Patientensicherheit in den Vordergrund stellt. Die verantwortliche Fachkraft bleibt stets die primäre Ansprechperson für alle medizinischen Belange der Pflegebedürftigen.
Umfang der delegierbaren Behandlungspflege-Aufgaben in Sachsen-Anhalt
Der Rahmenvertrag für Sachsen-Anhalt definiert sehr präzise, welche Maßnahmen der Behandlungspflege an Sie als Pflegehelfer delegiert werden dürfen. Es ist von größter Bedeutung, dass Sie sich ausschließlich auf diese explizit genannten Aufgaben beschränken, für die Sie entsprechend geschult und als qualifiziert befunden wurden. Die eigenmächtige Ausführung nicht delegierter Aufgaben kann ernste Konsequenzen haben.
Zu den delegierbaren Aufgaben gehören typischerweise:
Blutdruckmessung und Blutzuckermessung: Diese grundlegenden Überwachungsaufgaben sind bei vielen chronischen Erkrankungen unerlässlich und können von Ihnen zuverlässig durchgeführt werden.
PEG-Versorgung: Hierbei handelt es sich um die Pflege einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie, also einer Ernährungssonde.
Inhalationen: Die Durchführung von Inhalationen zur Linderung von Atemwegsbeschwerden bei Patienten mit Atemwegserkrankungen.
Einreibungen: Das Auftragen von Salben oder medizinischen Cremes auf die Haut, wie beispielsweise bei rheumatischen Beschwerden.
Kälteträger auflegen: Das Anlegen von Kältekompressen zur Linderung von Schmerzen oder Schwellungen nach Verletzungen.
Dermatologische Bäder: Die Vorbereitung und Durchführung von medizinischen Bädern bei Hauterkrankungen, die eine spezielle Behandlung erfordern.
Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose an- und ausziehen: Das korrekte Anlegen und Abnehmen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen ab Klasse II, die bei Venenerkrankungen zur Unterstützung des Blutkreislaufs dienen.
Medikamentengabe: Die Verabreichung von oralen Medikamenten (Tabletten, Tropfen) sowie die Durchführung von subkutanen Injektionen (z.B. Insulin).
Abnehmen eines Kompressionsverbandes: Das fachgerechte Entfernen eines Druckverbandes, der beispielsweise nach Operationen angelegt wurde.
Beachten Sie, dass hochkomplexe medizinische Eingriffe, wie beispielsweise die intravenöse Medikamentengabe oder die Wundversorgung von tiefen, infizierten Wunden, stets examinierten Pflegefachkräften vorbehalten bleiben.
Welche Qualifikationen sind für Sie als Pflegehelfer notwendig?
Die Erlaubnis zur Durchführung bestimmter Behandlungspflege-Aufgaben ist nicht automatisch Teil Ihrer Grundausbildung zum Pflegehelfer. Stattdessen müssen Sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen, um die im Rahmenvertrag geforderte "materielle Qualifikation" zu erfüllen. Dies stellt sicher, dass Sie über das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen.
Diese Qualifikationen umfassen in Sachsen-Anhalt in der Regel drei wesentliche Punkte:
Ausreichende Berufserfahrung in der Pflege: Es wird erwartet, dass Sie bereits eine gewisse praktische Erfahrung in der Pflege gesammelt haben. Diese Erfahrung hilft Ihnen, Situationen besser einzuschätzen und verantwortungsvoll zu handeln.
Abgeschlossene 40-stündige "Anpassungsqualifizierung": Dies ist der zentrale Bestandteil Ihrer Zusatzqualifikation. Sie müssen eine Schulung absolvieren, die mindestens 40 Stunden umfasst und bei einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird. Auch eine interne Schulung im Pflegedienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern sie den festgelegten Lerninhalten entspricht und von qualifiziertem Fachpersonal geleitet wird. Diese Qualifizierung muss sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Übungen zu den delegierbaren Behandlungspflege-Maßnahmen umfassen und innerhalb von vier Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit abgeschlossen sein.
Nachweis der Fähigkeit: Abschließend müssen Sie Ihre praktische Fähigkeit zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme unter Beweis stellen. Dies kann durch eine praktische Demonstration unter Aufsicht einer Fachkraft erfolgen.
Wenn Sie bereits in anderen Bundesländern eine vergleichbare Qualifikation erworben haben, müssen Sie in der Regel keine weitere Anpassungsqualifizierung in Sachsen-Anhalt absolvieren. Dies dient der Anerkennung erworbener Kompetenzen.
Delegation, Verantwortung und Supervision
Der entscheidende Punkt bei der Übertragung von Behandlungspflege-Aufgaben an Sie als Pflegehelfer ist das Prinzip der Delegation und die damit einhergehende Verantwortlichkeit. Es ist wichtig, dass Sie verstehen, wie diese Verantwortlichkeiten verteilt sind:
Delegationsverantwortung: Die examinierte Pflegefachkraft (in der Regel die Pflegedienstleitung oder eine entsprechend bevollmächtigte Fachkraft) trägt die übergeordnete Verantwortung dafür, dass eine Aufgabe überhaupt an Sie delegiert wird. Sie muss sorgfältig prüfen, ob Sie über die notwendige Qualifikation und Eignung verfügen, die spezifische Maßnahme sicher und korrekt auszuführen.
Anleitungsverantwortung und Überwachung: Die delegierende Fachkraft ist zudem dafür zuständig, Sie angemessen anzuweisen und die Durchführung der delegierten Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Dies schließt die Sicherstellung der Qualität und die Überprüfung der Ergebnisse mit ein. Es bedeutet nicht, dass die Fachkraft ständig anwesend sein muss, aber sie muss sich vergewissern, dass die Aufgaben weiterhin fachgerecht ausgeführt werden.
Durchführungsverantwortung: Sie als Pflegehelfer tragen die direkte Verantwortung für die korrekte Ausführung der Ihnen delegierten Aufgabe. Das bedeutet, wenn Sie sich unsicher fühlen, eine Situation Ihre Kompetenzen übersteigt oder Sie Bedenken haben, müssen Sie dies unverzüglich der verantwortlichen Pflegefachkraft melden und die Maßnahme gegebenenfalls nicht durchführen. Ihre eigene Einschätzung ist hier von großer Bedeutung.
Diese klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist unerlässlich, um die Sicherheit der Pflegebedürftigen jederzeit zu gewährleisten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die delegierende Pflegefachkraft bleibt stets in der Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess.
Abgrenzung der Kompetenzen: Sie als Pflegehelfer vs. examinierte Pflegefachkräfte
Auch wenn Sie als Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt bestimmte Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen dürfen, bleibt die Kompetenzabgrenzung zu examinierten Pflegefachkräften weiterhin klar und eindeutig. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rolle kennen und die Grenzen Ihrer Befugnisse respektieren.
Examinierte Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger) verfügen über eine umfassende, mehrjährige Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, alle Leistungen der Behandlungspflege eigenverantwortlich durchzuführen. Sie sind für die ganzheitliche Planung, Durchführung und Evaluation komplexer Pflegemaßnahmen zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Beurteilung des Gesundheitszustandes, die Entwicklung detaillierter Pflegepläne, die Vornahme komplexer medizinischer Verrichtungen und die fachliche Anleitung sowie Supervision des Pflegehilfspersonals.
Ihre Rolle als Pflegehelfer ist hingegen eine unterstützende. Sie sind auf die Ausführung von klar definierten, Ihnen delegierten Aufgaben beschränkt. Sie sind die "verlängerten Arme" der Fachkräfte und entlasten diese, damit sich das examinierte Personal auf komplexere Fälle konzentrieren kann, die eine tiefgehende medizinische Einschätzung und Entscheidungsfindung erfordern. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für eine reibungslose und qualitativ hochwertige Versorgung.
Fazit: Eine wichtige Unterstützung unter klaren Regeln
Die Möglichkeit für Sie als Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt, bestimmte Aufgaben der Behandlungspflege zu übernehmen, ist eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. Sie trägt dazu bei, die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen und die oft stark beanspruchten Pflegefachkräfte zu entlasten. Ihr Beitrag ist somit von großer Bedeutung für das gesamte Pflegesystem.
Es ist jedoch von größter Wichtigkeit, dass diese Aufgaben ausschließlich unter strikter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, nachweislicher Qualifikation und klar definierter Verantwortlichkeiten erfolgen. Ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit der Pflegebedürftigen hängen davon ab. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Weiterbildung und bleiben Sie stets im Austausch mit den examinierten Fachkräften, um Ihre Kompetenzen zu erweitern und Ihre Arbeit optimal zu gestalten.
Diese Regelungen bieten Ihnen als Pflegehelfer eine Erweiterung Ihres Aufgabenspektrums und verbessern Ihre beruflichen Perspektiven. Für Pflegedienste bedeutet es eine größere Flexibilität in der Personalplanung und eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Und für die Menschen, die auf Ihre Hilfe angewiesen sind, sichert es eine umfassendere und zeitnahe Versorgung im eigenen Zuhause oder in Pflegeeinrichtungen. Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung oder zu spezifischen Situationen in Ihrem Arbeitsalltag?
FAQ
Dürfen Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt überhaupt Behandlungspflege durchführen?
Ja, grundsätzlich dürfen Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt bestimmte Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen. Dies ist jedoch streng reglementiert und erfolgt nicht eigenständig, sondern immer als Delegation durch eine examinierte Pflegefachkraft. Die genauen Bedingungen und der Umfang der delegierbaren Tätigkeiten sind im Rahmenvertrag gemäß §§ 132 und 132a SGB V für häusliche Krankenpflege in Sachsen-Anhalt festgelegt. Diese Regelung dient dazu, examinierte Fachkräfte zu entlasten und eine umfassende Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels.
Welche konkreten Behandlungspflege-Aufgaben können an Pflegehelfer delegiert werden?
Der Rahmenvertrag in Sachsen-Anhalt listet spezifische Aufgaben auf, die an entsprechend qualifizierte Pflegehelfer delegiert werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise das Messen von Blutdruck und Blutzucker, die orale Medikamentengabe sowie subkutane Injektionen wie Insulin. Auch die Versorgung einer PEG-Sonde, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II oder die Durchführung von Inhalationen fallen in diesen Bereich. Wichtig ist, dass nur die explizit genannten und geübten Tätigkeiten übernommen werden dürfen.
Welche Qualifikationen sind für Pflegehelfer nötig, um Behandlungspflege zu übernehmen?
Um Behandlungspflegeaufgaben durchführen zu dürfen, benötigen Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt eine spezielle "materielle Qualifikation". Diese wird in der Regel durch den Nachweis einer 40-stündigen "Anpassungsqualifizierung" bei einer anerkannten Bildungseinrichtung erworben. Diese Schulung umfasst sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Übungen zu den delegierbaren Maßnahmen. Zudem ist eine ausreichende Berufserfahrung in der Pflege sowie die Bestätigung der eigenen Fähigkeit zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderlich.
Wer trägt die Verantwortung bei der Delegation von Behandlungspflege an Pflegehelfer?
Die Verantwortung ist klar aufgeteilt. Die examinierte Pflegefachkraft (oft die Pflegedienstleitung) trägt die Delegationsverantwortung. Das bedeutet, sie entscheidet, ob eine Aufgabe delegiert werden darf, überprüft die Qualifikation des Pflegehelfers und ist für die Anleitung und regelmäßige Überwachung der Ausführung zuständig. Der Pflegehelfer selbst trägt die Durchführungsverantwortung. Er ist also dafür verantwortlich, die delegierte Maßnahme korrekt auszuführen und bei Unsicherheiten oder Problemen sofort die verantwortliche Fachkraft zu informieren.
Worin liegt der Unterschied zwischen der Arbeit einer examinierten Pflegefachkraft und eines Pflegehelfers im Bereich der Behandlungspflege?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Eigenverantwortung und der Komplexität der Aufgaben. Examinierte Pflegefachkräfte verfügen über eine umfassende Ausbildung, die sie zur eigenverantwortlichen Planung, Durchführung und Evaluation aller Behandlungspflegemaßnahmen befähigt. Sie übernehmen komplexe medizinische Verrichtungen und sind für die Gesamtverantwortung des Pflegeprozesses zuständig. Pflegehelfer hingegen agieren unterstützend und führen ausschließlich klar definierte, delegierte Aufgaben aus. Ihre Rolle ist es, die Fachkräfte zu entlasten, während die Fachkraft die medizinische Fachaufsicht behält.