Wir möchten unsere Lernenden über wichtige Informationen bezüglich der Behandlungspflege und den damit verbundenen Kompetenzen informieren. Im Folgenden geben wir eine klare Übersicht und eine Handlungsempfehlung, wie die Anerkennung der Tätigkeiten LG 1 und LG 2 erreicht werden kann.
Theoretische Inhalte und rechtliche Regelungen
Unsere Akademie vermittelt die theoretischen Inhalte zu den behandlungspflegerischen Maßnahmen im Rahmen unseres Fernlehrgangs. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass die Kompetenzen für die Tätigkeiten LG 1 und LG 2 im Rahmenvertrag nach SGB V zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern geregelt sind. Diese Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden. Daher kann nicht garantiert werden, dass die im Lehrgang vermittelten Maßnahmen zur Anwendung kommen können.
Rahmenverträge und Kompetenzmatrix
Die Rahmenverträge legen die Grundsätze für die Versorgung der Versicherten und die Vergütung der Leistungen fest. Diese Verträge bestimmen, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden, wie viel diese kosten und welche Qualitätsanforderungen erfüllt werden müssen. Die Regelungen können in verschiedenen Bundesländern in einigen Aspekten abweichen.
Für die vorliegende Begutachtung wird der Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V ab dem 01.09.2022 und die ab dem 01.04.2023 gültige Kompetenzmatrix (§ 17, Abs. 2) zugrunde gelegt. Diese Kompetenzmatrix regelt die Berechtigung zur Abgabe von Leistungen der Behandlungspflege (§ 37 SGB V) abhängig von der Qualifikation der Pflegekräfte.
Handlungsempfehlung zur Anerkennung der Tätigkeiten LG 1 und LG 2
Um die Anerkennung der Tätigkeiten LG 1 und LG 2 zu erreichen, empfehlen wir folgende Schritte:
Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen Stellen Sie sicher, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die im Rahmenvertrag Ihres Bundeslandes festgelegt sind. Dies könnten spezifische Qualifikationen oder Berufserfahrungen beinhalten.
Anmeldung zu einem weiterführenden Lehrgang Nachdem Sie bei der Online Pflege Akademie die Weiterbildung zum Pflegehelfer absolviert haben, melden Sie sich zu einem weiterführenden Lehrgang an, der den Anforderungen des Rahmenvertrages gemäß §§ 132, 132a Abs. 4 SGB V und der Kompetenzmatrix entspricht. Achten Sie darauf, dass der Lehrgang den Vorgaben des jeweiligen Landesrahmenvertrags entspricht.
Kontinuierliche Weiterbildung Halten Sie sich über aktuelle Änderungen und Anpassungen im Rahmenvertrag und der Kompetenzmatrix auf dem Laufenden. Die Regelungen können sich ändern, und es ist wichtig, dass Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben.
Dokumentation der Qualifikationen Sammeln Sie alle relevanten Zertifikate und Nachweise über Ihre abgeschlossenen Weiterbildungen und Qualifikationen. Diese Dokumente sind wichtig für die Anerkennung Ihrer Kompetenzen durch die zuständigen Behörden oder Krankenkassen.
Kontakt mit zuständigen Behörden Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder Krankenkassen in Ihrem Bundesland, um Informationen über die genaue Anerkennungsprozedur zu erhalten. Sie können Ihnen detaillierte Auskünfte geben und Sie durch den Prozess führen.
Quellen für weitere Informationen
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): Informationen über Rahmenverträge und Kompetenzmatrix.
Landesrahmenverträge der einzelnen Bundesländer: Genaue Regelungen und Anforderungen für die Anerkennung der Behandlungspflege.
Wir hoffen, dass diese Informationen und Empfehlungen hilfreich sind und Ihnen den Weg zur Anerkennung der Tätigkeiten LG 1 und LG 2 erleichtern. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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